Das Teledienstegesetz (TDG) ist seit Dezember 2001 in Kraft und verpflichtet alle Anbieter von Online-Informationsdiensten zur Angabe von Pflichtinformationen. Paragraph 6 TDG legt allen Betreibern von Onlinediensten auf, aus Gründen besserer Transparenz und zum Schutze der Verbraucher, die nachfolgenden Informationen zu veröffentlichen.
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Diese Regelungen entsprechen sinngemäß dem § 5 Absatz 1 und 2 des TDG (Teledienstegesetz).
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Zahnarzt
Die zahnärztliche Approbation wurde von der Bezirksregierung Münster verliehen.
Kammerzugehörigkeit: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Berufsordnung: Berufsordnung für Zahnärzte